Die TUIV-AG Brandenburg ist eine kommunale Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG). Die Arbeit erfolgt auf der Grundlage einer Satzung, in der die absolute Freiwilligkeit und Herstellerunabhängigkeit eindeutig definiert sind, so dass jegliche Eingriffe in die kommunale Eigenständigkeit ausgeschlossen sind.
Gemeinde-, Stadt-, Amts-, Kreisverwaltungen, Regionale Planungsgemeinschaften und kommunale Studieninstitute des Landes Brandenburg
Der Antrag auf Mitgliedschaft kann jederzeit bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Es besteht die Möglichkeit, durch die Wahrnehmung eines Beobachterstatus die Arbeit der verschiedenen Gremien der TUIV-AG kennenzulernen. Der Beobachterstatus ist auf die Dauer von 6 Monaten beschränkt und bezieht sich neben den TUIV-Leiter-Konferenzen auch auf alle Arbeits- und Nutzerkreise.